Schulung
Kursdauer: | 5 Tage | |
Kurspreis: | 2.450,00 € * | |
Kurssprache: | Deutsch, Unterrichtsmaterial teilweise in englischer Sprache | |
Kursmaterial: | Sie erhalten ein Exemplar “OCP Java SE 8 Programmer II” Study Guide von Sybex sowie eine Lizenz für die Prüfungsvorbereitungs-Software von Enthuware |
Das Zertifikat Java SE 8 Programmer II ( 1Z0-809 ) stellt die Basis der professionellen Java Entwicklung dar.
Sie erhalten in einem Intensivtraining mit erfahrenen Java Trainern umfangreiches Wissen über Mutithreading, Enumerations, Autoboxing, Annotationen, Java I/O, Networking, Stream API und Regular Expressions.
Zusätzlich gehen wir tiefgreifend auf die Neuerungen von Java 8 ein (Erweiterungen der Interfaces, Lambda Expressions, Streams, Erweiterung der Collections, Java Date/Time API und I/O).
Java 8 Advanced
Neuerungen mit Java 8
Teilnehmer sollten praktische Erfahrung in der Programmiersprache Java mitbringen.
Als Grundlage für die Zertifizierung zum Oracle Certified Professional (OCP) muss eine erfolgreiche Zertifizierung zum Oracle Certified Associate (OCA) vorliegen.
Java ist eine der führenden Programmiersprachen.
Der Oracle Certified Professional (OCP) wird zunehmend als Qualifikationsmerkmal für die Auswahl und Beurteilung von Mitarbeitern und Bewerbern eingesetzt.
Zudem garantiert der OCP Teilnehmern ein fundiertes Wissen über die umfangreichen Bibliotheken der Programmiersprache Java.
*)
Kursgebühren Netto zzgl. Mehrwertsteuer.
Wir führen Trainingskurse ab 5 Teilnehmern durch. Sollte wir einen Trainingskurs aufgrund von Teilnehmermangel absagen müssen, kontaktieren wir Sie 14 Tage vor Beginn des Kurses. In diesem Fall erstatten wir die Kursgebühren oder Sie können an einem Alternativtermin teilnehmen.
Ein Trainingsvertrag kommt erst durch unsere Bestätigung zustande. Diese erfolgt binnen einer Woche nach Eingang der Anmeldung per E-Mail.
Die Teilnehmerzahl in unseren Traingskursen ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigungsmail. Eine detaillierte Auftragsbestätigung mit Angabe der Kursgebühr und Zahlungsinformationen erhält der Kunde im Nachgang per E-Mail.
Daten der Kursteilnehmer werden lediglich für interne Zwecke elektronisch verarbeitet, sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die anfallende Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldungsbestätigung ohne Abzug (Skonto) an Prime Force Frankfurt zu entrichten.
Ausgewiesene Kursgebühren verstehen sich Netto zzgl. Mehrwertsteuer.
Eine nur zeitweise Teilnahme an Kursen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Post) widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an E-Mail: training[@]prime-force-frankfurt.com oder an die Postadresse der Prime Force Frankfurt GmbH & Co. KG.
Evtl. bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden in diesem Falle zurückerstattet.
Wir führen Trainingskurse ab 5 Teilnehmern durch. Sollte wir einen Trainingskurs aufgrund von Teilnehmermangel absagen müssen, kontaktieren wir Sie 14 Tage vor Beginn des Kurses.
In diesem Fall erstatten wir die Kursgebühren oder Sie können an einem Alternativtermin teilnehmen.
Sollten Sie von einem Trainingskurs zurücktreten, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn entstehen für Sie daraus keine Kosten.
Bei einer Absage bis 7 Tage vor Kursbeginn stellen wir Ihnen 50% der Kursgebühr in Rechnung.
Nach diesem Zeitraum ist die gesamte Seminargebühr fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail, Post).
Für die Reservierung der Reisen zum Veranstaltungsort und Buchung von Hotelzimmern ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Prime Force Frankfurt behält sich im Falle höherer Gewalt oder Erkrankung des Referenten die Absage des Traings vor.
Wir haften nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von unseren Mitarbeitern entstanden sind.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Bei Ausfall eines Trainings ohne Verschulden von Prime Force Frankfurt, insbesondere durch Krankheit des Trainers besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Trainingskurses.
Prime Force Frankfurt kann in diesem Fall insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
Prime Force Frankfurt übernimmt keinerlei Schadenersatzansprüche, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen könnten.
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf die Computer der Prime Force Frankfurt GmbH & Co. KG eingespielt werden.
Die in den Trainingskursen der Prime Force Frankfurt eingesetzte Software und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Trainings der Prime Force Frankfurt GmbH & Co. KG. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Prime Force Frankfurt GmbH & Co. KG.